Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Seit dem 1. August 2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Mit der Novelle bezweckt der Gesetzgeber die Stärkung der getrennten Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen und somit das Recycling. Dies führt für Unternehmen zu erweiterten Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten.  

Weitere Informationen finden Sie unter Veolia.de / Gewerbeabfallverordnung.