Organische Abfälle

Abfälle

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Soll der Behälter dauerhaft aufgestellt werden, haben Sie die Wahl ihn entweder regelmäßig nach einem Turnus oder auf Ihre Bestellung hin (individuell) tauschen bzw. leeren zu lassen.
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Entsorgung von organische Abfällen

Unter den organischen Abfällen verstehen sich alle kompostierbaren Lebensmittelabfälle wie Obst, Gemüse, Teig-Backwaren, Milchprodukte und klassische Essensabfälle. Diese unterteilen wir in unserem Online-Shop in verpackte Lebensmittelabfälle und unverpackte Lebensmittelabfälle, auch Speisereste genannt. Diese Abfälle entstehen häufig bei der Nahrungsmittelproduktion, -verarbeitung und der Lagerung. Die organischen Abfälle werden von uns in Behältergrößen von 120 bis 500 Liter abgeholt.

Verpackte Lebensmittelabfälle:

Lebensmittel, die zum Transport oder zur Haltbarkeit verpackt werden, gehören zu den verpackten Lebensmittelabfällen. Hierbei variieren die Verpackungen je nach Anforderung und Beschaffenheit der Lebensmittel. Um die Lebensmittel möglichst verlustfrei von der Verpackung zu trennen, arbeiten wir mit speziellen Maschinen. Damit der Prozess für die weitere Verarbeitung nicht unterbrochen wird, sollten den Behältern nur die zugelassenen Stoffe beigefügt werden. Die verpackten Lebensmittelabfälle kommen zur Verwertung in Biogasanlagen, wobei vorher das organische Material von Störstoffen getrennt wird. 

Unverpackte Lebensmittelabfälle und Speisereste:

Darunter verstehen sich alle Lebensmittelabfälle, die zur Zubereitung von Speisen direkt für den menschlichen Verzehr verwendet werden. Die meisten Lebensmittelabfälle fallen bei der Zubereitung von Speisen an. Während man früher seine Speisereste an die eigenen Tiere verfüttert hat, muss heutzutage der Verwertungsweg über Biogasanlagen erfolgen. Auslöser dafür sind die Schweinepest und BSE, die eine Anpassung der Richtlinie erforderte. Somit entspricht die Entsorgung von Speiseresten über Biogasanlagen der EG-Hygieneverordnung (EG Nr. 1774/2002) vom 3. Oktober 2002. Seit November 2006, als das europäische Verfütterungsverbot in Kraft trat, ist es zudem nicht mehr erlaubt Speisereste als Futtermittel aufzubereiten und zu verfüttern. Die Abfälle werden heute für die Gewinnung von Energie und Wärme genutzt.

In Ihrem Unternehmen entstehen Stoffe, die wir nicht als organische Abfälle verwerten können? Wir helfen Ihnen gerne bei der Entsorgung. Lassen Sie sich hierfür ein unverbindliches Angebot erstellen.

Das gehört rein:

 

 Entsorgung von verpackten Lebensmitteln

  • Backmischungen, Backwaren und Brot
  • Eier, Fleisch- und Wurstwaren / Fischprodukte
  • Fertiggerichte
  • Getreideprodukte, Mehle
  • Getränke (ausgenommen in Glasverpackungen)
  • Molkereiprodukte, verpackte Milchtüten
  • Obst und Gemüse
  • Süßspeisen und Süßwaren
  • Lebensmittel
  • Verpackungen aus der sich die Lebensmittel nur verlustfrei trennen lassen

 

Entsorgung von unverpackten Lebensmitteln

  • Alle Lebensmittelabfälle, welche frei von Verpackungen sind
  • Fisch, Fleisch und Wurst
  • Flüssige Speisen wie Suppe, Saucen, Eintöpfe (maximale Füllhöhe beachten)
  • Kaffeesatz
  • Milchprodukte wie Milch, Pudding, Käse, Eis, Joghurt
  • Obst, Gemüse und Salate, roh und gekocht
  • Süßwaren, Kuchenreste, Teig
Das gehört NICHT rein:

 

Entsorgung von verpackten Lebensmitteln

  • Abfälle in Glasverpackungen 
  • Andere Abfallarten wie Bauabfälle, Medikamente, Papier, Plastik, Folien
  • Feuchttücher
  • Glas
  • Große Knochen (> 20 cm Länge)
  • Große Konservendosen (> 2,5 Liter)
  • Haushaltswaren wie Spülmittel, Waschpulver, Chlor, sonstige Reinigungsmittel
  • Kontaminierte Inhalte
  • Verpackungen ohne Inhalt

 

Entsorgung von unverpackten Lebensmitteln

  • Aschenbecherinhalte
  • andere Abfallarten wie Papier, Plastik, Bauabfälle, Medikamente, Folien
  • Gartenabfälle, wie Laub, Grün- und Grasschnitt
  • Kompostierbare Biomüllbeutel
  • Tierkadaver, Reste von erlegtem Wild und von Wildtieren
  • Tischdeko
  • Futtermittel
  • kontaminierte Inhalte

Unsere Logistikhinweise für Sie

  • Transportsicherheit:
    Für einen sicheren Transport darf der Container nur bis zur Ladekante befüllt werden. Eine Überladung des Containers hätte auch höhere Entsorgungskosten zur Folge, die wir Ihnen weiterberechnen müssten.

  • Zufahrt/Untergrund
    Die direkte Zufahrt zum Stellplatz Ihres Containers muss mindestens 3,50 Meter in der Breite aufweisen. In der Länge sollten rund 10-15 Meter freigehalten werden, um ein Rangieren des LKW's zu gewährleisten. Bitte achten Sie auch auf eventuelle Lampen oder Einfahrttore, da die Fahrzeuge eine Rangierhöhe von 4 Meter benötigen. Der Untergrund sollte befestigt und tragfähig sein. Eine Aufstellung auf Rasen- oder Sandflächen ist grundsätzlich möglich, kann jedoch zu Beschädigungen des Untergrundes führen.Bitte beachten Sie bei der Wahl der Behältergröße die Gegebenheiten und Zugangswege vor Ort. Es sind z.B. alle Behälter bis max. 1100 l am Leerungstag ab 6:00 Uhr frei zugänglich an den Straßenrand zu stellen.

    Diese Voraussetzungen müssen sichergestellt sein, damit der Container angeliefert werden kann und keine Kosten (0,00 €) durch evtl. Leerfahrten entstehen. Wir empfehlen Ihnen bei der Anlieferung des Containers vor Ort zu sein.

  • Aufstellen auf Privatgelände
    Achten Sie bitte darauf, dass unsere Fahrzeuge problemlos zum gewünschten Lieferstandort gelangen können. Sollte die Zufahrt nur über tonnenbegrenzte Straßen oder Brücken möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Stadtbehörde bzw. Gemeinde rechtzeitig vor der Anlieferung einholen.

  • Aufstellen auf öffentlichem Grund
    Kann ein Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück aufgestellt werden, sondern muss auf öffentlichem Grund stehen (z.B. Straßen, Parkplätze, Gehwegen etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Behörde. Unsere LKW-Fahrer dürfen bei fehlendem Dokument den Behälter nicht abstellen. Um Fehlfahrten und damit verbundene Kosten für Sie zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie die Genehmigung vor der Aufstellung des Behälters erhalten. Planen Sie ca. 5-10 Tage Vorlauf dafür ein. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig.