Baumischabfall

Abfälle

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Bitte wählen Sie aus ob der Behälter für einen einmaligen oder dauerhaften Zweck zur Verfügung gestellt werden soll.

Soll der Behälter dauerhaft aufgestellt werden, haben Sie die Wahl ihn entweder regelmäßig nach einem Turnus oder auf Ihre Bestellung hin (individuell) tauschen bzw. leeren zu lassen.
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Entsorgung von Baumischabfall

Unter Baumischabfall werden alle gemischten Abfälle verstanden, die neben einem geringen Anteil an Bauschutt (weniger als 5 %) vorrangig aus Abfällen bestehen, die im Zusammenhang von Bau- und Renovierungsmaßnahmen sowie Abriss- und Sanierungsarbeiten anfallen. Daher sind Baumischabfälle nicht mit Bauschuttabfällen gleichzusetzen.

Unser Tipp: Möchten Sie größere Mengen an rein mineralischen Baustellenabfällen entsorgen, empfehlen wir Ihnen die Bestellung eines zusätzlichen Bauschutt-Containers. 

Sie möchten Bauabfälle entsorgen, die leider nicht unter den normalen Baumischabfall fallen?

Wir entsorgen für Sie auch Mineralwolle oder asbesthaltiges Baumaterial, nutzen Sie dafür unser Kontaktformular.

Alle wichtigen Informationen für Ihren Baumischabfallcontainer können Sie hier als Merkblatt downloaden.

Download "Merkblatt Baumischabfallcontainer"

Das gehört rein:
  • Keramik
  • Bodenbeläge aus Holz und Kunststoff aus dem Innenbereich
  • Bauschutt
  • Fliesen
  • restentleerte Eimer
  • Verpackungen von Baustoffen
  • Verpackung ohne Restanhaftung
  • Holzabfälle aus dem Innenbereich
  • Betonreste, Gasbeton
  • Kunststofffenster mit und ohne Glas
  • Kunststoffe, z.B. Plastikrohre oder Kabel
  • Glas und Türen (aus dem Innenbereich)
  • Metalle, z.B. Rohre, Moniereisen
  • Träger oder Heizkörper
  • Tapetenreste, Teppichreste
Das gehört NICHT rein:
  • asbesthaltige Bauabfälle,  Dämmmaterial, Isoliermaterial
  • bitumen- und teerhaltige Abfälle
  • Batterien
  • kontaminiertes Holz
  • gefährliche Abfälle / Farb- und Lackabfälle, Lösemittel
  • Gips- und Gipskartonplatten
  • Elektronikschrott
  • Leuchtmittel
  • organische Abfälle
  • Glas- und Steinwolle
  • Baustyropor HBCD-haltig

 

Unsere Logistikhinweise für Sie

  • Transportsicherheit:
    Für einen sicheren Transport darf der Container nur bis zur Ladekante befüllt werden. Eine Überladung des Containers hätte auch höhere Entsorgungskosten zur Folge, die wir Ihnen weiterberechnen müssten.

  • Zufahrt/Untergrund
    Die direkte Zufahrt zum Stellplatz Ihres Containers muss mindestens 3,50 Meter in der Breite aufweisen. In der Länge sollten rund 10-15 Meter freigehalten werden, um ein Rangieren des LKW's zu gewährleisten. Bitte achten Sie auch auf eventuelle Lampen oder Einfahrttore, da die Fahrzeuge eine Rangierhöhe von 4 Meter benötigen. Der Untergrund sollte befestigt und tragfähig sein. Eine Aufstellung auf Rasen- oder Sandflächen ist grundsätzlich möglich, kann jedoch zu Beschädigungen des Untergrundes führen.Bitte beachten Sie bei der Wahl der Behältergröße die Gegebenheiten und Zugangswege vor Ort. Es sind z.B. alle Behälter bis max. 1100 l am Leerungstag ab 6:00 Uhr frei zugänglich an den Straßenrand zu stellen.

    Diese Voraussetzungen müssen sichergestellt sein, damit der Container angeliefert werden kann und keine Kosten (0,00 €) durch evtl. Leerfahrten entstehen. Wir empfehlen Ihnen bei der Anlieferung des Containers vor Ort zu sein.

  • Aufstellen auf Privatgelände
    Achten Sie bitte darauf, dass unsere Fahrzeuge problemlos zum gewünschten Lieferstandort gelangen können. Sollte die Zufahrt nur über tonnenbegrenzte Straßen oder Brücken möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Stadtbehörde bzw. Gemeinde rechtzeitig vor der Anlieferung einholen.

  • Aufstellen auf öffentlichem Grund
    Kann ein Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück aufgestellt werden, sondern muss auf öffentlichem Grund stehen (z.B. Straßen, Parkplätze, Gehwegen etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Behörde. Unsere LKW-Fahrer dürfen bei fehlendem Dokument den Behälter nicht abstellen. Um Fehlfahrten und damit verbundene Kosten für Sie zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie die Genehmigung vor der Aufstellung des Behälters erhalten. Planen Sie ca. 5-10 Tage Vorlauf dafür ein. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig.