Altholz

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Soll der Behälter dauerhaft aufgestellt werden, haben Sie die Wahl ihn entweder regelmäßig nach einem Turnus oder auf Ihre Bestellung hin (individuell) tauschen bzw. leeren zu lassen.
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Entsorgung von Altholz

Unter Altholz werden alle Holzmaterialien verstanden, die bereits verwendet, behandelt bzw. verarbeitet wurden. Je nach Verwendungszweck können unterschiedlich starke Verunreinigungen bzw. Behandlungsarten auftreten, sodass das Altholz in 4 Qualitätsstufen eingeteilt wird (AI, AII, AIII, AIV).

In den Altholzcontainern darf generell nur Holz der Qualitätsstufe AI und AII entsorgt werden.

Dabei handelt es sich um
- naturbelassenes oder mechanisch bearbeitetes Altholz
- verleimtes, beschichtetes Altholz, das keine halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung aufweist und frei von Holzschutzmittel ist

Container für Altholz dürfen keine gefährlichen Stoffe enthalten!

Sie haben Abfälle die nicht unter die Kategorie "Altholz entsorgen" fallen? Wir helfen Ihnen gerne bei der Entsorgung, nutzen Sie dafür unser Kontaktformular.

Das gehört rein:

 

Klasse A I

  • naturbelassenes Vollholz
  • Transportkisten aus Vollholz
  • Euro- und Industriepaletten
  • Bretter, Deckenplatten und Balken aus dem Innenbereich (unbehandelt)

 

Klasse A II

  • Türen
  • Bauspanplatten
  • behandeltes Holz

 

Klasse A III

  • Paletten mit Verbundmaterial

 

Klasse A IV:

  • Fensterholz und Außentüren
  • Dachstuhl-Holz
  • beschichtete, lasierte oder lackierte Hölzer
  • behandelte Hölzer, z.B. mit Holzschutzmittel
  • Leitungsmasten, Bahnschwellen
  • furnierte Spanplatten
  • kesselimprägniertes Holz
Das gehört NICHT rein:
  • Gartenabfälle
  • Baumstubben
  • schadstoffbelastetes Holz (Brandholz, kyanisiertes Holz z.B. Strommasten)

Unsere Logistikhinweise für Sie

  • Transportsicherheit:
    Für einen sicheren Transport darf der Container nur bis zur Ladekante befüllt werden. Eine Überladung des Containers hätte auch höhere Entsorgungskosten zur Folge, die wir Ihnen weiterberechnen müssten.

  • Zufahrt/Untergrund
    Die direkte Zufahrt zum Stellplatz Ihres Containers muss mindestens 3,50 Meter in der Breite aufweisen. In der Länge sollten rund 10-15 Meter freigehalten werden, um ein Rangieren des LKW's zu gewährleisten. Bitte achten Sie auch auf eventuelle Lampen oder Einfahrttore, da die Fahrzeuge eine Rangierhöhe von 4 Meter benötigen. Der Untergrund sollte befestigt und tragfähig sein. Eine Aufstellung auf Rasen- oder Sandflächen ist grundsätzlich möglich, kann jedoch zu Beschädigungen des Untergrundes führen.Bitte beachten Sie bei der Wahl der Behältergröße die Gegebenheiten und Zugangswege vor Ort. Es sind z.B. alle Behälter bis max. 1100 l am Leerungstag ab 6:00 Uhr frei zugänglich an den Straßenrand zu stellen.

    Diese Voraussetzungen müssen sichergestellt sein, damit der Container angeliefert werden kann und keine Kosten (0,00 €) durch evtl. Leerfahrten entstehen. Wir empfehlen Ihnen bei der Anlieferung des Containers vor Ort zu sein.

  • Aufstellen auf Privatgelände
    Achten Sie bitte darauf, dass unsere Fahrzeuge problemlos zum gewünschten Lieferstandort gelangen können. Sollte die Zufahrt nur über tonnenbegrenzte Straßen oder Brücken möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Stadtbehörde bzw. Gemeinde rechtzeitig vor der Anlieferung einholen.

  • Aufstellen auf öffentlichem Grund
    Kann ein Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück aufgestellt werden, sondern muss auf öffentlichem Grund stehen (z.B. Straßen, Parkplätze, Gehwegen etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Behörde. Unsere LKW-Fahrer dürfen bei fehlendem Dokument den Behälter nicht abstellen. Um Fehlfahrten und damit verbundene Kosten für Sie zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie die Genehmigung vor der Aufstellung des Behälters erhalten. Planen Sie ca. 5-10 Tage Vorlauf dafür ein. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig.